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RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaFeuerwehr stellt Strafantrag wegen anonymer Internetkommentare16 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg778204
Datum02.12.2013 14:53      MSG-Nr: [ 778204 ]2929 x gelesen

hallo,

Geschrieben von sebastian d.Aus meiner Sicht ist des ein Urheberrechtsverstoß.
aus meiner, uns sicherlich auch aus juristisch belastbarer Sicht, nicht

Begründung: Texte unterliegen erst dann einem urheberechtlichen Schutz wenn sie auch eine gewisse Schöpfungshöhe haben. Dies muss im Zweifel dann ein Gericht feststellen.

Aber die Beiträge der Leserkommentare die die Feuerwehr auf ihre Webseite mittels Screenshoots übernommen hat dürften die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreichen.

Diese Bewertung bezieht sich auf den jeweils einzelnen Beitrag. Der bzw. die Autor(in) kann meiner Ansicht nach in diesem Fall keine urheberrechtlichen Schutz geltend machen.

Wenn man die Gesamtheit der Beiträge ( = Thread ) betrachtet kann das aber anders aussehen:

Die Sammlung der Beiträge ( = "Datenbank" ) geniest sehr wohl urheberrechtlichen Schutz. Dies kann dann aber nur der Betreiber der Webseite inFranken geltend machen. Ob das bei der Übernahme eines Beitrages aber greift kann ich nicht genau sagen. Das muss im Zweifel auch ein Gericht entscheiden.

Konkretes Beispiel mit Bezug auf das Feuerwehr-Forum:

- einzelne Beiträge:

Wenn die Schöpfungshöhe erreicht ist liegt das Urheberecht beim Autor

- Sammlung von Beiträgen ( z.B. Teile eines Theras, ein Thread, eine Rubrik bzw. das ganze Forum):

Hier liegt das Urheberrecht an der Sammlung ( = Datenbank ) beim Betreiber des Forums.

Wobei es da dann u.U. auch ankommt wer Beiträge übernimmt und was er damit macht. Da können dann andere Rechtsgebiete (z.B. Gesetz gegen unlauterer Wettbewerb) ins Spiel kommen.

Geschrieben von sebastian d.Die Beiträgt von "Ulrike" werden vollständig gezeigt - also wird das Zitatrecht nicht mehr greifen.richtig - aber das Urheberecht auch nicht.

Geschrieben von sebastian d.Sie sind das geistige Eigentum von "Ulrike". klar - aber dennoch wg. mangelnde Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich geschützt.

Geschrieben von sebastian d.
Vermutlich hat "sie" das beim Posten an den Seitenbetreiber abgetreten, aber der wird die kaum von der eigenen Seite entfernen und woanders das Verbreiten erlauben.

Da kommt es auf den Umfang drauf. Bei einem einzelnen Beitrag wird es für den Seitenbetreiber schwierig so was durchzusetzen. Es sei den ein Mitbewerber ( = andere Zeitung) übernimmt den Beitrag. Da greift dann das Wettbewerbrecht. Bei einer Feuerwehrwebseite eher nicht.

Geschrieben von sebastian d.
Selbes gilt natürlich auch für das Seitenlayout.

hm - bei den Ausschnitte würde ich das schon verneinen. Das ist kein schützenswertes Layout. Stichwort Schöpfungshöhe.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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Geändert von Jürgen M. [02.12.13 14:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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