alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBerliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt18 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778205
Datum02.12.2013 14:58      MSG-Nr: [ 778205 ]4497 x gelesen

Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwierig zu richten.

Ich persönlich habe rein "praktische Schwierigkeiten" mir vorzustellen wie die vorgeworfene Tat in der Praxis während der Fahrt durchgeführt worden sein soll und ohne das die restliche RTW-Besatzung dies bemerkt haben soll.

Was man vom Grundsatz her auch immer bedenken muß ist, dass es immer wieder zu falschen Beschuldigungen gekommen ist. Das hat dann die Existenzen der zu Unrecht Beschuldigten zerstört und ist oftmals erst nach vielen Jahren herausgekommen. Beispiele hierfür gibt es leider genug.

Kann die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen werden, sollte der Rechtsgrundsatz gelten "im Zweifel für den Angeklagten". In der Praxis spielt es oftmals auch eien Rolle was für einen Anwalt man sich leisten kann.

Zum konkreten Fall und Urteil können wir alle nichts sagen, da wir den Prozeß in allen Details nicht verfolgt haben.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.609


Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt