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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt | 18 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 778205 | ||
Datum | 02.12.2013 14:58 MSG-Nr: [ 778205 ] | 4497 x gelesen | ||
Wenn Aussage gegen Aussage steht ist es immer schwierig zu richten. Ich persönlich habe rein "praktische Schwierigkeiten" mir vorzustellen wie die vorgeworfene Tat in der Praxis während der Fahrt durchgeführt worden sein soll und ohne das die restliche RTW-Besatzung dies bemerkt haben soll. Was man vom Grundsatz her auch immer bedenken muß ist, dass es immer wieder zu falschen Beschuldigungen gekommen ist. Das hat dann die Existenzen der zu Unrecht Beschuldigten zerstört und ist oftmals erst nach vielen Jahren herausgekommen. Beispiele hierfür gibt es leider genug. Kann die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen werden, sollte der Rechtsgrundsatz gelten "im Zweifel für den Angeklagten". In der Praxis spielt es oftmals auch eien Rolle was für einen Anwalt man sich leisten kann. Zum konkreten Fall und Urteil können wir alle nichts sagen, da wir den Prozeß in allen Details nicht verfolgt haben. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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