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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt | 18 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 778217 | ||
Datum | 02.12.2013 16:37 MSG-Nr: [ 778217 ] | 3838 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis E. also eine Kamera, die die Besatzung selber einschalten kann wenn sie will, also zB wenn es aufgrund der Situation nicht anders geht als alleine hinten einzusteigen? Dürfte in der Regel bei der Transportphase ohne NA die Mehrheit sein. Geschrieben von Dennis E. und der Arbeitgeber muss sich nicht uU vorwerfen lassen seine Mitarbeiter zu überwachen. Wobei da zwangsläufig Patienten und deren Daten mit aufgezeichnet würden. Das kann Datenschutzrechtlich auch ein Problem sein.... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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