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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt | 18 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 778252 | ||
Datum | 02.12.2013 22:21 MSG-Nr: [ 778252 ] | 3312 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. Mein ganz persönlicher Eindruck ist, die Kammer hat überhaupt nicht erkannt, was die Auswirkungen ihres Urteils sind. Gegenfrage: Soll das Gericht bewusst ein Fehlurteil sprechen, nur weil die Auswirkungen dann für die Allgemeinheit mutmaßlich besser sind? Zur Klarstellung: Ich kenne den Fall nur aus dem Forum. Und bei zwei Personen in einem Raum und zwei voneinander abweichenden bzw. einander widersprechenden Aussagen muss halt eine Feststellung getroffen werden. Aber wenn das Gericht nun aufgrund der Aussagen und Glaubwürdigkeitsgutachten zu der Erkenntnis kommt, dass der Sani einer Belästigung des Mädchens schuldig ist, dann kann hier doch nicht das Gericht den Sani freisprechen, nur damit in Zukunft andere Sanis noch "freiwillig" alleine hinten in das Auto einsteigen. Rechtsstaat ist nicht Politik! [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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