Geschrieben von Christian F. Das ist zwar alles anerkennenswert und für diese Gesellschaft förderlich (oder auch nicht, vgl. die Ökoterroristen die unter dem Deckmäntelchen des Natur- und Umweltschutzes nur ihre eigenen Ideologien durchsetzen wollen). Aber für mich kein öffentliches Amt. Diese Tätigkeiten werden nicht per Gesetz gefordert. Wie gesagt. Anerkennenswertes Engangement. Aber eben kein "Amt".
Dass sich manche Aktivisten selbst einen öffentlichen Auftrag für ihr Tun herbei definieren, geschenkt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Jugendarbeit, Kulturförderung sowie Umweltschutz (im positiven Sinne) allgemein als förderungswürdige Tätigkeiten angesehen werden, die für mich den Begriff Ehrenamt rechtfertigen, auch ohne dass eine staatlich Institution ein passendes Amt definiert. Der allseits beliebte ehemalige Bundespräsident Christian W. sah das wohl ähnlich (siehe Erklärung zum Tag des Ehrenamtes). Der Umweltschutz beispielsweise wird in Art. 20a GG als Staatsziel beschrieben, wenn auch in sehr allgemeiner Form.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|