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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Abgrenzung Feuerwehrdienst / Ehrenamt - war: Motivation oder Demotivation | 48 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 778484 | ||
| Datum | 05.12.2013 22:26 MSG-Nr: [ 778484 ] | 7157 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Das mit der Aufwansentschädigung sehe ich ein, aber in manchen Bundeländern bekommt man ja auch etwas für absolvierte Einsätze. Das sind die je nach Wehr 8 - 14 Euro/h je Einsatzstunde. Kombination aus Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, Reiunigung Kleidung (nicht PSA),...). Wird umgangssprachlich herne "Einsatzgeld" genannt. Ist aber eben das oben genannte (d.h. überwiegend Verdienstausfall). Und auch noch steuerbar. In Ba-Wü ist jede Gemeinde frei, die darüber hinausgehende Entschädigung ihrer Feuerwehrdienstleistenden per Satzung zu regeln. Wer da was bekommt (Kommandant, Stellvertreter, Gerätewart, Jugendwart, Atemschutzgerätewart,...) ist also Gemeindeangelegenheit. Und wenn die Gemeinde da was für AGT rein schreibt ist das m.E. ihre Sache. Es gibt auch Wehren, bei denen wird ein "Übungsgeld" bezahlt. Das ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung pro Übungsdienst. Meist im Bereich von 3 - 5 Euro pro Übung. Auch da sind Fahrtkosten etc. abgedeckt. Denn streng genommen könnte ein EA FM für die je 3km mit dem Auto zum Feuerwehrhaus und wieder nach Hause 6 x 30 Cent Fahrtkosen geltend machen ;-). Denn das ist unzweifelhaft Ersatz für die durch den Dienst entstandenen Aufwendungen. Und er hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, diesen ersetzt zu bekommen. Um dann dutzende Einzealbrechnungen je Übungsdienst zu vermeiden wird da einfach pauschaliert bezahlt. Und dennoch bleibt es ein Ehrenamt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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