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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fusionierung Feuerwehren | 142 Beiträge | ||
Autor | Bjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz | 778640 | ||
Datum | 09.12.2013 22:55 MSG-Nr: [ 778640 ] | 26787 x gelesen | ||
Hallo Steffen, Geschrieben von Steffen S. - Zusammenlegung der Feuerwehreinheiten: Na dann habt ihr ja schon "Fusionserfahrung". Das zweite Mal jetzt bei der Fusion der VGs ist das dann wohl alles schon ein alter Hut. ;-) Die Fördervereine sehe ich übrigens als gar nicht so schwierig an. Da diese ja meist als "Förderverein Freiwillige Feuerwehr $Ort" und nicht "Förderverein Freiwillige Feuerwehr $VG" existieren sollten die eine Fusion recht unbeteiligt von aussen betrachten können. Beispiel eines § "Zweck des Verein"s von mindestens drei mir bekannten FV-Satzungen: Geschrieben von FV Satzung 1) Der Förderverein Freiwillige Feuerwehr $Ortsname (e.V.) mit Sitz in $Ortsname verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Da ist bzgl. der übergeordneten VG nirgendwo die Rede. Insofern sollten die FV unbetroffen sein. Viele Grüße vom Rand unserer neuen gemeinsamen VG :-) Björn | ||||
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