News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auch nach Unfällen: Feuerwehreinsatz zu teuer | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 778750 | ||
Datum | 11.12.2013 21:44 MSG-Nr: [ 778750 ] | 2623 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Diese Personalkosten jetzt anhand "tatsächlich anfallender Kosten" zu berechnen heißt, den Verdienstausfall an den "Kunden" weiterzuleiten? Nachdem ich jetzt den OVG-Beschluss lesen konnte, gehören die Aus- und Fortbildungskosten explizit nicht dazu, sondern sind "allgemeine Vorhaltungskosten", ergo nicht auf den Einsatz bezogen und damit nicht dem Kunden in Rechnung zu stellen. Was allerdings zu den "tatsächlich anfallenden Kosten" gehört, und wie nach dem Beschluss eine rechtmäßige Kostenersatzforderung aussehen könnte, dazu schweigt sich das OVG aus. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|