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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuch nach Unfällen: Feuerwehreinsatz zu teuer7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP778750
Datum11.12.2013 21:44      MSG-Nr: [ 778750 ]2623 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Diese Personalkosten jetzt anhand "tatsächlich anfallender Kosten" zu berechnen heißt, den Verdienstausfall an den "Kunden" weiterzuleiten?
Aus- und Fortbildungskosten oder Aufwandsentschädigungen auf den Einsatz umzulegen?
Darf das Personal, weil ehrenamtlich, den Gebührenschuldner gar nichts mehr kosten, weil die Kosten die da sind, wieder auf einem anderen Blatt stehen, ergo zuweit hergeholt wären?

Nachdem ich jetzt den OVG-Beschluss lesen konnte, gehören die Aus- und Fortbildungskosten explizit nicht dazu, sondern sind "allgemeine Vorhaltungskosten", ergo nicht auf den Einsatz bezogen und damit nicht dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Was allerdings zu den "tatsächlich anfallenden Kosten" gehört, und wie nach dem Beschluss eine rechtmäßige Kostenersatzforderung aussehen könnte, dazu schweigt sich das OVG aus.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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