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RubrikSonstiges zurück
ThemaKoalitionsvertrag29 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg778929
Datum16.12.2013 11:28      MSG-Nr: [ 778929 ]5964 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Daniel R.

KBM (KBI, KBR oder was auch immer) haben hier bei der Beschaffung kommunaler Fahrzeuge übrigens auch herzlich wenig mitzureden. -


Nicht unbedingt, in BaWü steht in der " Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums
über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen "
unter Ziff.6.3.2:

" Die Landratsämter und Regierungspräsidien prüfen unter Beteiligung des feuer-
wehrtechnischen Beamten die feuerwehrtechnische Notwendigkeit und Zweckmä-
ßigkeit der beantragten Maßnahmen und halten die Bewertungen mit Vordruck Fachtechnische Bewertung durch den Kreis- oder Bezirksbrandmeister schriftlich fest. "


Über die Vergabe/Nichtvergabe eines Zuschusses könnnen sie hier schon mitreden, wenn auch der Löwenanteil der Beschaffung die Gemeinde bezahlen muss.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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