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Thema | Koalitionsvertrag | 29 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 778929 | ||
Datum | 16.12.2013 11:28 MSG-Nr: [ 778929 ] | 5964 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Daniel R. KBM (KBI, KBR oder was auch immer) haben hier bei der Beschaffung kommunaler Fahrzeuge übrigens auch herzlich wenig mitzureden. - Nicht unbedingt, in BaWü steht in der " Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen " unter Ziff.6.3.2: " Die Landratsämter und Regierungspräsidien prüfen unter Beteiligung des feuer- wehrtechnischen Beamten die feuerwehrtechnische Notwendigkeit und Zweckmä- ßigkeit der beantragten Maßnahmen und halten die Bewertungen mit Vordruck Fachtechnische Bewertung durch den Kreis- oder Bezirksbrandmeister schriftlich fest. " Über die Vergabe/Nichtvergabe eines Zuschusses könnnen sie hier schon mitreden, wenn auch der Löwenanteil der Beschaffung die Gemeinde bezahlen muss. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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