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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sachkundiger / Befähigte Person im Sinne DIN 14462:2012-09 | 23 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 779250 | ||
Datum | 22.12.2013 01:40 MSG-Nr: [ 779250 ] | 4805 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver B. primär geht es um die Überprüfung der Feuerlöscheinrichtungen eines Industriebetriebes (in NRW) durch ehrenamtliche angehörige einer Feuerwehr (z.B. Betriebsmitarbeiter). Der Lernzielkatalog für TM- und TF-Ausbildung in NRW enthält nicht im Entferntesten die Inhalte, die für die Prüfung in der von dir zitierten Vorschrift gefordert werden. Ich hoffe ehrlich gesagt auch, dass nicht in all zu vielen Gemeinden die Truppausbildung mit solchen Inhalten überfrachet wird. Insofern meine Meinung: Die Truppausbildung der FF als ausreichend für die genannte Untersuchung zu betrachten ist ungefähr so sinnvoll, wie die Hauptuntersuchung beim Auto von jemandem machen zu lassen, der als Qualifikation einen Auto-Führerschein vorweisen kann. | ||||
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