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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ganz tolle (und teure) Aktion :-( | 36 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 779275 | ||
Datum | 22.12.2013 13:03 MSG-Nr: [ 779275 ] | 10732 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Uwe S. Tatsache laut Pressebericht: Einer Firma wurde erlaubt, eine Weihnachtsfeier im Gebäude der Feuerwehr durchzuführen. vorsicht - es gibt zwei Pressemitteilungen der Polizei. In der korrigierten steht: Während einer Feier am Freitag gegen 17.30 Uhr auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr ... und ein Mitglieder dieser Feuerwehr hat hier im Thread geschrieben: sondern um die Feier einer an unserem An- und Neubau beteiligte Firma. Der 17 jährige begab sich unberechtigt durch eine, wegen der Bauarbeiten, offenen Tür in die Fahrzeughalle. ... Ich kann mir da gut vorstellen das die Mitarbeiter der Baufirma am letzten Arbeitstag in diesem Jahr ( = Freitag) im Bauwagen einfach etwas gefeiert haben. Das ist völlig normal und geschah letzten Freitag in ähnlicher Art und Weise sicherlich auf sehr vielen Baustellen und in sehr vielen Firmen. Geschrieben von Uwe S. Tatsache laut Pressebericht: Innerhalb des Gebäudes war keine Abtrennung zwischen dem Versammlungsraum und der Fahrzeughalle vorhanden. das kann ich aus keinem der zwei Pressemeldungen der Polizei herauslesen. Hier mal die zwei Texte zum vergleichen: 'Fehler in der Pressearbeit - war: Ganz tolle (und teure) Aktion :-(' Geschrieben von Uwe S. Irgendwie würde ich dieses Verhalten schon als fahrlässig werten. das ist aus der Ferne eine sehr gewagte Aussage. Auf Baustellen, insbesondere bei An- bzw. Umbauten ist es einfach nicht möglich alles so abzuschotten das ein Betreten anderer Bereiche durch die Bauarbeiter verhindert wird. Da muss man einfach vertrauen. Wenn dieses Vertrauen dann mal missbraucht wird ist das ein Stück Lebenswirklichkeit mit der man leben muss. Daraus jetzt ein Strick für den oder die Verantwortlichen bei der Feuerwehr zu drehen ist meiner Ansicht nach total falsch. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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