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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ganz tolle (und teure) Aktion :-( | 36 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 779294 | ||
Datum | 22.12.2013 14:07 MSG-Nr: [ 779294 ] | 9554 x gelesen | ||
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Hallo Martin Da ich ja aus dem Metier Baufirma komme: Geschrieben von Martin D. einer unserer Baustelle Geschrieben von Martin D. auf Grund offener Fragen im Bereich Versicherungsschutz abgesagt. Was für eine Art von Baustelle mit welchem Gefährdungspotential, welche offenen Fragen zum Versicherungsschutz? Geschrieben von Martin D. Natürlich ist es fahrlässig. Die Frage ist eher: Von wem? BAuleitung? Feuerwehr? Wo liegt die Fahrlässigkeit? Welches erhöhte Gefährungspotential hat eine Fahrzeughalle einer Feuerwehr? Geschrieben von Martin D. Damen und Herren der BGen versuchen zu erklären... wenn du das schaffst, wäre ich um eine Anleitung dankbar. Was geht das die Damen und Herren der BG an? Welche Gefährdung besteht aufgrund abgestellter Feuerwehrfahrzeuge? Geschrieben von Martin D. Welche Bauarbeiten haben dort statt gefunden und waren die Räumlichkeiten schon an den "Nutzer" (Feuerwehr) übergeben? Welche Rolle spielt das? Wenn schon derartige Aussagen, dann bitte präzisieren oder nicht tätigen. Ich sehe hier auf Anhieb und mit den jetzt vorliegenden Informationen keinen Bereich, der eine BG interessieren könnte. Wesentlich interessanter ist die Frage nach der Fürsorgepflicht. Wie kann ein 17 jähriger auf einer Firmenweihnachtsfeuer die entsprechende Menge Alkohol erwischen, ohne dass jemand einschreitet? mkg WErner | ||||
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