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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFAQ tragbare Stromerzeuger, war: welche Ausführung eines kleines S25 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen779301
Datum22.12.2013 15:10      MSG-Nr: [ 779301 ]8076 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Andreas K.
Bei dem Gefahrgutunfall muss man einen Potentialausgleich zwischen den eingesetzten Geräten und dem verunfallten Gut schaffen. Das trifft insbesondere bei brennbaren Stoffen zu.
JA!

Eine Erdung wäre nur bei einer anderen Netzform notwendig. Das ist aber auch beim Gefahrgutunfall nicht der Fall.
Hier wäre ich etwas vorsichtiger (Man könnte ja fragen, warum wir überhaupt "erdebezogene Netze" brauchen?).
Da die "Erde" durchaus als Leiter zu verstehen ist und das "verunfallten Gut" nicht immer räumlich abtrennbar ist, könnte eine Erdung der Einsatzstelle durchaus mehr als sinnvoll sein.

mkg hwk

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