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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sachkundiger / Befähigte Person im Sinne DIN 14462:2012-09 | 23 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 779306 | ||
Datum | 22.12.2013 18:10 MSG-Nr: [ 779306 ] | 4410 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver B. Ganz dünnes Eis. Gefordert ist jährliche Prüfung durch Sachkundigen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das nicht gemacht - zumindest nicht im Bereich der "öffentlichen Wasserentnahmestellen".Letztlich tangiert es den Versorger ehr weniger was die Einsatzbereitschaft der "Sammelwasserversorgung der Gemeinde" angeht die zur Verfügung steht - siehe FSHG "angemessene Löschwasserversorgung". Und aus genau diesem Grund hat der Zweckverband in meinem ehemaligen Wohnbereich einfach alle Hydranten zu technischen Hydranten gemacht(blaue Beschilderung), aus die Maus und elegant raus aus der Nummer. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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