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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ganz tolle (und teure) Aktion :-( | 36 Beiträge | ||
Autor | Frie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW | 779315 | ||
Datum | 22.12.2013 21:51 MSG-Nr: [ 779315 ] | 8680 x gelesen | ||
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Hier wird wieder eine Sache breitgetreten weil sie bei einer Feuerwehr pasiert ist. Wenn die Baumaßnahme auf dem Städtischen Bauhof stattgefunden hätte und der Azubi mit einem voll ausgrüsteten Räum u. Streufahrzeug aus der Halle des Bauhofes gefahren wäre würde das wahrscheinlich nur die örtliche Presse intresieren Von den Kräften der Feuerwehr hat eigentlich niemand etwas zu befürchten,solange er nicht anwesend war. Auftraggeber ist die Stadt. Diese hat einen für die Baumaßnahme zuständigen bzw.verantwortlichen Mitarbeiter/in der Verwaltung (Bauamt ,Gebäudeverwaltung ,Technische Dienste oder ähnliche Dienststelle ) zu benennen . Der Mitarbeiter/in der Stadt ist dann dafür verantwortlich was auf der Baustelle passiert. Daher haben die Feuerwehrangehörigen nichts damit zu tun wer Zutritt zur Fahrzeughalle hat. Schlimm wäre wenn der Städtische Mitarbeiter die Feier erlaubt bzw.geduldet hätte. Die rechtlichen Streit wird hier zwischen der Stadt und der Baufirma ausgetragen. Die strafrechlichen Dinge ( Diebstahl ,Fahren ohne Führerschein )kommen naturlich auf den Azubi zu. Gruß Friedhelm | ||||
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