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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGanz tolle (und teure) Aktion :-(36 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW779316
Datum22.12.2013 22:25      MSG-Nr: [ 779316 ]8255 x gelesen
Infos:
  • 22.12.13 Fehler in der Pressearbeit
  • 22.12.13 Mit Feuerwehr-Gerätewagen durchs geschlossene Rolltor

  • Geschrieben von Friedhelm W.Der Mitarbeiter/in der Stadt ist dann dafür verantwortlich was auf der Baustelle passiert.
    Daher haben die Feuerwehrangehörigen nichts damit zu tun wer Zutritt zur Fahrzeughalle hat.


    In dem Zusammenhang (und ohne jetzt auf den konkreten Fall eingehen zu wollen):

    Die für den Bereich der Feuerwehr zuständigen Mitarbeiter der Stadt _sind_ oft genug die Feuerwehrangehörigen.

    Idealerweise ist irgendwo festgehalten, wer für was zuständig ist.

    Für die Bauarbeiten wird eher nicht die Feuerwehr zuständig sein, aber für die Fahrzeuge und allgemeine Gebäudedinge bestimmt (so wird hoffentlich der Einheitsführer befugt sein, das Hausrecht auszuüben usw.)

    Geschrieben von Friedhelm W.Die strafrechlichen Dinge ( Diebstahl ,Fahren ohne Führerschein )kommen naturlich auf den Azubi zu.

    ggf. wird der Staatsanwalt die Frage stellen, wer die unbefugte Inbetriebnahme des Fahrzeugs ermöglicht hat. Immerhin sind Kraftfahrzeuge gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
    In dem Fall gehe ich fest davon aus, dass der Bürgermeister bei der Frage nach den Halterpflichten da sofort auf jemanden aus der Feuerwehr zeigt...

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