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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sachkundiger / Befähigte Person im Sinne DIN 14462:2012-09 | 23 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wetzlar / Hessen | 779370 | ||
Datum | 23.12.2013 14:42 MSG-Nr: [ 779370 ] | 3873 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver B. Jedoch erfüllen diese Tätigkeiten in den meisten Fällen nicht die Forderungen der DIN 14462. Richtig, aber die DIN 14462:2012-09 "Löschwassereinrichtungen - Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten" gilt für den nicht öffentlichen Bereich. Daher hat das eine mit dem anderen rein rechtlich wenig zu tun. Geschrieben von Oliver B. Aber es geht in der Frage nicht um den Rechts- und Anwendungsraum sondern um die Frage der Qualifikation des Sachkundigen im Sinne der DIN 14462. Geschrieben von DIN 14462. "befähigte Person - Sachkundiger Diese Formulierung lässt nun einen gewissen Spielraum zu. Ein Berufsabschluss in einem solchen Beruf wird zwar nicht gefordert, aber um einige Elemente erfüllen zu können ist dieser hilfreich. Wir haben unsere Mitarbeiter (WF) in einem Fachlehrgang qualifiziert, damit diese die entsprechenden Sachkundigenabnahmen übernehmen. Allerdings ist bei jeder "Auffälligkeit" eine Fachkraft aus dem Bereich Instandhaltung (= "gelernte Kraft") mit im Boot. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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