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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sachkundiger / Befähigte Person im Sinne DIN 14462:2012-09 | 23 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wetzlar / Hessen | 779406 | ||
Datum | 24.12.2013 11:38 MSG-Nr: [ 779406 ] | 4075 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Oliver B. also teilst du demnach jene Ansicht, die sich bei mir als Erkenntnis breit macht: Ja, die DIN schreibt da ganz klar Sachverhalte vor. Da die wenigsten Personen eine Sachkunde nachweisbar(!) haben, geht das ganze nur über externes Zertifikat. Geschrieben von Oliver B. Diese ist nur mit einem entsprechendem Lehrgang bei einem Hersteller etc. gegeben? Nein, das auch nicht. Wenn du durch einen irgendgearteten Nachweis (schriftlich) das gleiche Nachweisen kannst, ist das genau so gut. Aber dies ist schwer, gerade wenn es nachher um Sachverständigenabnahmen geht. (siehe TPrüfVO Hessen, §2 Abs. 1 Punkt 4) In NRW ist, soweit mir bekannt, für diese technischen Anlagen gar keine Sachverständigenprüfung vorgeschrieben. Als weiterer Punkt wäre jedoch die offzielle Berufung des Sachkundigen ("befähigte Person") durch das Unternehmen erwähnenswert. Hintergrund: Das Unternehmen darf für Tätigkeiten nur Personen einsetzten die nach Ansicht des Unternehmers geeignet sind und mit der Aufgabe betraut wurde. Schöne Weihnacht! Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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