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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Übernahme von Jugendlichen in die Aktive Wehr | 30 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 779450 | ||
Datum | 25.12.2013 17:40 MSG-Nr: [ 779450 ] | 5962 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Anton K. Feuerwehranwärter bist du in ganz D bis 18 und du kannst meines Wissens erst ab 18 in die aktive Wehr übertreten. falsch Es gibt Bundesländer die kennen den Begriff "Feuerwehranwärter" gar nicht. Das Eintrittsalter in die aktive Wehr ist auch nicht einheitlich gleich. In BaWü z.B. ist es möglich schon mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung einzutreten. Ob das dann schon mit 17 oder doch erst (wie früher) mit 18 Jahren geschehen kann muss dann noch in der jeweiligen örtlichen Satzung festgelegt werden. Daher ist es so wie CFi schon geschrieben hat eigentlich nicht möglich die Zahlen direkt zu vergleichen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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