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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Übernahme von Jugendlichen in die Aktive Wehr | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 779452 | ||
Datum | 25.12.2013 19:38 MSG-Nr: [ 779452 ] | 6097 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Feuerwehranwärter bist du in ganz D bis 18 und du kannst meines Wissens erst ab 18 in die aktive Wehr übertreten. Sofern ein Bundesland überhaupt den Anwärterstatus kennt. Die Frage ist eben, wenn ein Anwärter bei Euch austritt, ob er dann in BY konsequent überall als Austritt aus der JF gewertet wird. Und ob vorher mit 12 wenn man Anwärter sein kann bereits ein Übertritt aus der JF gewertet wurde. Ich weiß, wie chaotisch manchmal das Ausfüllen diverser Jahresstatistiken vor sich geht... Geschrieben von Anton K. Wir in Bayern machen zwar manches anders als der Rest der Republik aber in der JF ist doch alles gleich. Weil die Statistiken der deutschen Jugendfeuerwehren sind einheitlich. s.o. Es kommt immer darauf an, wer wann wo welches Kreuzchen setzt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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