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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | DB-Kastenwagen, Typ 507 D-KA/37 mit AHK Kugelkopf Nachrüsten | 6 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 779549 | ||
Datum | 28.12.2013 11:54 MSG-Nr: [ 779549 ] | 1588 x gelesen | ||
Der Rameder-Webshop bringt das gleiche Ergebnis. Allerdings wäre noch zu prüfen, ob das Fahrzeug auch in der KatS-Version dem Serienstand entspricht und damit im zugelassenen Verwendungsbereich der Kupplung liegt. Zwar ist (dann) eine Abnahme/Eintragung der Kupplung nicht notwendig, aber es muss noch eine Anhängelast in den Fahrzeugschein. Dazu braucht man dann wieder ein eigenes Gutachten, oder aber eine Freigabe des Fahrzeugherstellers. Mein Weg wäre erstmal, beim Hersteller mit der Fahrgestellnummer danach zu fragen... (die 2.700 kg sind der zulässige Wert für die Kupplung, der Wert für das Fahrzeug muss damit nicht identisch sein!) | ||||
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