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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Spiegel-TV: Deutschland im Regulierungswahn | 30 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 780097 | ||
Datum | 04.01.2014 13:58 MSG-Nr: [ 780097 ] | 8594 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. eine große Unschärfe dabei ist m.W., was überhaupt als Brandtoter wie erfasst wird... Das ist in D aber einheitlich und außerdem von der Rauchwarnmelderpflicht unabhängig. Die "Störgröße" sind hierbei m.E. eher Personen, die in der Folge eines VUs "auch" Brandtote sind. Werden die nun als VU- oder als Brandtote gezählt? MAcht in SUmme aber vermutlich nicht viel aus. Gruß, Stefan | ||||
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