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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersgrenzen FF | 35 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 780325 | ||
Datum | 06.01.2014 19:21 MSG-Nr: [ 780325 ] | 4832 x gelesen | ||
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Noch eine Ergänzung: Laut Satzung der Thüringer Jugenfeuerwehr kann man in den Vorstand gewählt weren, wenn man das 60. Lebensjanr noch nicht vollendet hat! Die Wahlperiode geht über 4 Jahre. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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