Geschrieben von Harald S.Wenn man allerdings in einer Pflichtfeuerwehr ist, ist das keine Frage der freiwilligkeit mehr, man muss gehen.
Für Bayern weiß ich es sicher, in NRW nur aus zweiter Hand: Die Pflichtfeuerwehr macht gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr keinen Unterschied was die Einsatzteilnahme angeht. Auch ein freiwilliger Feuerwehrmann muss nach dem Gesetz zum Einsatz kommen, nur der Eintritt in die FFW ist freiwillig. (in der Praxis schaut das natürlich anders aus)
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