Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Frage zu Atemschutzfilter | 18 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 780718 |
Datum | 12.01.2014 10:01 MSG-Nr: [ 780718 ] | 2826 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Die Mindestvoraussetzung für das Tragen von filtrierendem Atemschutz findest du in der FwDV 7 in Verbindung mit der GUV-R / BGR 190 als anerkannter Stand der Technik und der Unfallverhütung:
Vollendung des 18. Lebensjahres,
körperliche Eignung,
G26 (siehe BGR 190, Abschn. 3.2.1, i.V.m Anhang 3),
entsprechende (Erst-)Ausbildung / Unterweisung (Mindestinhalte BGR 190, Abschn. 3.2.4)
regelmäßige Wiederholungsübungen
zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen
Dies betrifft im übrigen alle Arten von filtrierendem Atemschutz (auch das Tragen von FFP-Masken!).
Näheres bitte selbst in der GUV-R / BGR 190 nachlesen.
Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|