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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Mecklenburg-Vorpommern: gewagte Worte zum Thema Pflichtfeuerwehr | 53 Beiträge | ||
| Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 780771 | ||
| Datum | 12.01.2014 19:06 MSG-Nr: [ 780771 ] | 8835 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. Und wenn ich hier lese sehe ich nichts von einem Entgeld. Den diversen Artikeln über Pflichtfeuerwehren entnehme ich, daß stets "Aufwandsentschädigungen" gezahlt werden. Schauen dann die schon vorhandenen Freiwilligen in die Röhre? Oder werden alle bezahlt? Falls nur die Verpflichteten eien Enschädigung bekommen, sorgt das ja für weiteren zündstoff. Ähnlich wie Ausbilder die an einem samstäglichen Grundlehrgang keinen Cent sehen, ihre Lehrgangsteilnehmer aber beispielsweise (berechtigterweise nach Satzung) Lohnfortzahlung erhalten. | ||||
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