Geschrieben von Richard S.Wo unterscheide ich zwischen meiner AT-Übung und der Unterweisung? So wie du die Übungen + Tagesseminar beschreibst, würde ich das schon als erfolgreiche Unterweisung ansehen (insbesondere "Umgang mit dem PA").
So würde ich auch die DV7 verstehen, insbesondere wegen des Satzes "Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden", in Punkt 6. (hinter Tabelle 2 Ausbildungsinhalte).
Die explizite Erwähnung der "theoretischen Unterweisung" in der Muster-Ausbildungsordnung (Punkt 3 Fortbildung) verstehe ich so, dass es in dem Bezug (nämlich zu Belastungs- und Einsatzübung) extra "theoretisch" genannt wurde, um darzustellen dass diese zwingend "praktisch" sein sollen (sprich: Gerät angeschlossen, aktive Arbeit). Viel mehr Bedeutung hat dieses "theoretisch" nicht. Natürlich sollte man auch die ein oder andere Vorgabe etc. regelmäßig vermitteln, was nur in klassischer Theorie geht, aber keine "rein theoretische jährliche Unterweisung".
Die Frage ist, wie ihr dokumentiert. Eine zusätzliche besondere Unterweisung braucht ihr m.E. nach nicht. Mit euren gesonderten Atemschutzübungen, dem Dienstplan allgemein und dem Atemschutzkonzept auf eurer Homepage seid ihr im Übrigen schon überdurchschnittlich in dem Thema aktiv, find ich sehr gut!
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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