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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden | 45 Beiträge | ||
Autor | Klau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg | 781372 | ||
Datum | 20.01.2014 20:58 MSG-Nr: [ 781372 ] | 12160 x gelesen | ||
Infos: | ||||
In Hamburg wird seit 1.1.2008 verbindlich gefordert, dass neu in die Freiwillige Feuerwehr aufzunehmende Angehörige ein "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragen. Dies wird von der ausstellenden Behörde (jeweilige Kundenzentren der Bezirksämter) direkt an den Personalbereich der FF geschickt. Allerdings gibt es keinen künftigen jährlichen Abgleich oder auch bereits vor dem 1.1.2008 aufgenommene Angehörige der FF müssen das Führungszeugnis beibringen. Bei einem Wechsel der FF (auch innerhalb Hamburgs!) wird das Zeugnis allerdings gefordert. | ||||
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