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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaKönnen und wollen war: Feuerwehrtradition war: Ehrenwache   21 Beiträge
AutorRain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein781474
Datum21.01.2014 17:24      MSG-Nr: [ 781474 ]2228 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Ulrich C.1. Kleinsiedlungen, weit abseits:
Ich beschreibs mal so, wo ich die Frage stelle, ob man da eine "FF" im Sinne der FwDV 2 und TSF-PA-Norm braucht, oder ob wir nicht erkennen müssen, dass es Bereiche gibt, da macht ggf. eine Feuerwehr im alten Sinne der bürgerlichen Selbsthilfe Sinn, weil "FwDV2-100-Kräfte" zu lange brauchen?


Unter diesen Bedingungen hat auch eine TSA-Wehr heute noch ihre Berechtigung (selbst als Neugründung!). Natürlich kann sie weder einen Innenangriff durchführen noch eingeklemmte Personen nach VU befreien, darum darf sie auch nicht auf eine irgendwie definierte Hilfsfrist anrechnen. Aber gerade wenn es eine abgestufte Hilfsfrist gibt (an der m.E. bei ehrlicher Betrachtung kein Weg vorbeiführt und die es grundsätzlich ja sogar in der Bundeshauptstadt Berlin gibt), kann eine solche Wehr zumindest die Eintreffzeit der ersten Standardkräfte überbrücken, einen Entstehungsbrand bekämpfen oder die Ausbreitung verhindern. Sie übernimmt damit eine vergleichbare Funktion wie First Responder- oder Helfer vor Ort- Systeme im Rettungsdienst, die ja auch überall dort Sinn machen, wo sie den regulären Rettungsdienst nicht ersetzen, sondern ihn im Notfall ergänzen.

Daneben steht sie auch ohne Atemschutz und Innenangriff als wertvolle Unterstützung bei größeren Einsätzen (z.B. zur Wasserversorgung) oder bei flächendeckenden Unwetterlagen zur technischen Hilfe zur Verfügung. Wir können es uns schon heute nicht mehr leisten, irgendwen nach Hause zu schicken, der bereit ist, sich in einer solchen Basisfeuerwehr ehrenamtlich zu engagieren.

Umgekehrt muss man sich doch sogar die Frage stellen, ob man FA mit Atemschutzausbildung und -training, die aber allenfalls einmal in 10 Jahren zum Einsatz kommen, dann auch bedenkenlos einsetzen kann.

Ob eine Wehr, die den Mindeststandard für den Innangriff mit Menschenrettung nicht erfüllt (dazu gehört nicht nur Atemschutz), dennoch staatliche Fördermittel bekommen kann, muss letztlich politisch entschieden werden. Absolut unstrittig ist doch aber, dass es selbstverständlich eine gemeindliche Aufgabe ist, gerade auch in den Orten, die durch ihre periphere Lage von einer verlängerten Hilfsfrist betroffen sind, Mittel für den abwehrenden Brandschutz zur Verfügung zu stellen, wenn sich Bürger für deren Einsatzbereitschaft zur Verfügung stellen. Solange hierdurch keine regulären Einsatzmittel verdrängt/ersetzt werden, kann ich dabei auch mit abgesenkten Standards leben.

Viele Grüße von der Ostsee im Schneefall

Rainer

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