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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitalfunk Sicherheitskarte - und deren Verbleib im Fahrzeug64 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW781716
Datum24.01.2014 22:49      MSG-Nr: [ 781716 ]15226 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Das bisherige "Analogfunkgerät" ist doch auch ein relativ sicherheitsrelevantes Teil

nein.

Der analoge Funk ist ein völlig offenes System, bei dem der "Abhörschutz" nur durch Gesetz "gewährleistet" wird.

Entsprechende Funktechnik kann jedermann frei kaufen.

Bestenfalls die Kanalzuweisungen sind nfD, man müsste also vor dem Werkstattaufenthalt nur den Kanal verstellen ;-)

(rein praktisch kann man schon froh sein, wenn das Funkgerät wenigstens ausgeschaltet wird...)

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