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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verbeamtung trotz Vorstrafe? | 13 Beiträge | ||
| Autor | Matt8hia8s C8., Freising / Bayern | 781850 | ||
| Datum | 27.01.2014 10:34 MSG-Nr: [ 781850 ] | 6335 x gelesen | ||
Bei deiner Einstellung wirst du zu Vorstrafen und laufenden Verfahren Angaben machen müssen. Sollte das Verfahren gegen dich zu diesem Zeitpunkt noch laufen, musst du es angeben. Verschweigen bringt insofern nichts, als dass du später, bei Bekanntwerden der "unwahren" Aussage, mit der Aufhebung der Anstellung bzw. Verbeamtung rechnen musst. Sollte der Strafbefehl bereits rechtsgültig geworden sein und ist die Strafe unter 90 Tagessätzen angesetzt, hast du das Recht, dich als "nicht vorbestraft" zu bezeichnen. Das darfst du meines Wissens auch einer Behörde gegenüber. (Bitte noch selbst recherchieren) In jedem Fall solltest du dich bei deiner Berufsfeuerwehr danach erkundigen. Es muss nur klar sein, dass es keine Lösung ist, unwahre Aussagen/Angaben zu machen und so die Verbeamtung durch Täuschung herbei zu führen. In diesem Fall müsstest du dann (zurecht) mit erheblichen Konsequenzen und deiner Ausstellung rechnen! Alle Angaben ohne Gewähr! | ||||
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