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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunk Sicherheitskarte - und deren Verbleib im Fahrzeug | 64 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 781871 | ||
Datum | 27.01.2014 15:31 MSG-Nr: [ 781871 ] | 14583 x gelesen | ||
Hallo, für NRW habe ich mittlerweile folgendes erhalten, was letztlich dem Procedere der anderen Länder entspricht und die logische Folge des ganzen Themas ist. (Das muss man nicht toll oder richtig finden, das ist aber die Rechtslage!) Das Nutzungs- und Betriebshandbuch der BDBOS verweist auf die geltende PDV / DV 810.3. Dort findet sich der Hinweis zur Fernmeldesicherheit unter 1.4.1: es ist zu verhindern, dass Unbefugte am Fernmeldeverkehr teilnehmen oder diesen stören. Im Nutzungs- und Betriebshandbuch NBHB der BDBOS wird im Kapitel 8.10.3 Service von Endgeräten beschrieben das die BOS für die Betriebssicherheit verantwortlich ist auch bei allen Servicetätigkeiten, auch die mit oder andere durchgeführt werden. Darunter gilt für die SiKa: temporär deaktivieren oder ausbauen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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