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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaLungenautomat wechseln30 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Gersthofen / Bayern781897
Datum27.01.2014 19:44      MSG-Nr: [ 781897 ]7741 x gelesen

Hallo,

rein aus technischer Sicht dürfte es keine Probleme geben.
Sofern ihr die selben PA und Lungenautomaten verwendet und die Kombination zulässig ist (davon gehe ich einmal aus).
Es dürfte auch jedem möglich sein diesen Tausch durchzuführen und wird ja auch in Ausbildungen oftmals geübt:
Atemschutz-Rettungstaschen zur weiteren Luftversorgung eines verunfallten AGTs, Y-Kupplungen an den PAs...

Es bleibt nur die Frage der rechtlichen Situation:
Im Prinzip könnte man sich hier an das Schreiben des Innenministeriums halten "Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern außerhalb einer Atemschutzwerkstatt"
Link
Der Lungenautomat des anderen Gerätes wäre hier dann der Tauschlungenautomat (gereinigt, desinfiziert, geprüft)
Tauschen und Einsatzkurzprüfung durchführen.
Flaschentausch entfällt.
Bleiben die letzten 2 Punkte des Schreibens:
Bist du vom Kommandanten im Vorfeld für eine solche Tätigkeit ermächtigt. ("Atemschutzgerätewart, Alternativ ein verantwortungsvoller Feuerwehrangehöriger ..."
Und hast du das ganze während des Einsatzes (Anfahrt) dokumentiert (spätestens hier dürfte es scheitern)

So würde ich die rechtliche Lage sehen.

Allerdings würde mich ein Defekt am PA (hier der Lungenautomat) immer Zurückschrecken das Gerät zu verwenden.
Warum ist der LA defekt? War das Gerät überhaupt in der Atemschutzwerkstatt, wurde es vom letzten Einsatz nicht getauscht .... hat die letzte Schulklasse daran rumgespielt ....
Und die Defekte können behoben werden durch LA-Tausch, über Reparatur durch den Atemschutzgerätewart bis zum Einschicken zum Hersteller ist hier alles drin!

In deinem Fall hätte ich einfach den kompletten anderen PA verwendet.
Damit wärst du auf jeden Fall besser beraten!

Gruß

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