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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verbeamtung trotz Vorstrafe? | 13 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8 F.8, Hanau / Hessen | 782062 | ||
Datum | 29.01.2014 11:52 MSG-Nr: [ 782062 ] | 3823 x gelesen | ||
Hallo, grundsätzlich ist es so, dass die Feuerwehr keine kompletten Auszug aus dem BZRG bekommt, sondern ein Auszug. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Die BF fordert i.d.R. ein Führungszeugnis Belegart O an. Dies beantragst du beim Bürgerbüro, dort gibst du die Adresse an (BF XYZ, Personalamt), aber natürlich erst nach Aufforderung. Wichtig: Du kannst dir das Zeugnis vorher an dein Amtsgericht von deinem Hauptwohnsitz schicken lassen und Einsicht bekommen. Danach entscheidest du, ob du es weiter schicken lässt oder vernichtet werden soll. Zum Inhalt: Belegart O ist fast identisch mit dem "normalen", was jeder Beantragen kann. In der Regel steht die Ersttat nicht drin (was bei dir der Fall ist?!). Aber: "Schließlich können in einem Behördenführungszeugnis auch Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist.". So oder so, gilst du zur Zeit als "nicht Vorbestraft". Und wenne es nicht klappen sollte, in 3 Jahren nochmal versuchen, denn da ist es gelöscht. Gruß | ||||
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