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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Eigene Einsatzkleidung | 10 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 782164 | ||
| Datum | 30.01.2014 09:22 MSG-Nr: [ 782164 ] | 4485 x gelesen | ||
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Geschrieben von mia m. Ich wollte mal fragen, ob ich mir als Feuerwehrmann, meine eigene Einsatzkleidung kaufen darf und dann auch tragen darf. Gegenfrage: Geht es um eine selbständige Tätigkeit als Feuerwehrmann oder geht es um die Mitwirkung in einer Feuerwehr, die von einem anderen Träger unterhalten wird? Wenn es um die selbständige Tätigkeit (quasi eine ICH-AG) geht, dann musst Du natürlich deine eigene Gefährdungsbeurteilung erstellen und in Abhängigkeit der Ergebnisse eine Entscheidung für eine PSA treffen und umsetzen. Wenn es um die Mitwirkung in einer von einem anderen Träger unterhaltenen Feuerwehr geht, dann kannst Du beschaffen und tragen was du willst, so lange es kein Widerspruch zu internen Dienstvorschriften darstellt. Zumeist sagt der Träger der Feuerwehr "Es wird nur die offiziell ausgegebene Dienstkleidung getragen.", manchmal kann es vorkommen, dass der Träger der Feuerwehr sagt "Es darf Bekleidung getragen werden, die der Forderung xyz entspricht.". Im Regelfall ist der dienstliche Vorgesetzte hier ein guter Ansprechpartner. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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