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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBrandschutzbedarfsplanung4 Beiträge
AutorAndr8eas8 S.8, Köln / NRW782207
Datum30.01.2014 20:07      MSG-Nr: [ 782207 ]1267 x gelesen

Guten Abend,
eine genaue Definition von Stadt, städtisch gibt es m. W. nicht. Je nach Anwendung und Annäherung gibt es unterschiedliche Definitionen.
Interessant für den Bereich Bedarfsplanung dürften die Angaben sein: " Regionsgrundtypen 2008 des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)". (einfach mal googlen.)
Unterscheidung ansonsten:
- nach Einwohnerzahl (nach Carter H. 1981)
- in Deutschland allgemein: 2000-5000 EW - Landstadt; 5000-20000 EW - Kleinstadt; 20000-100000EW - Mittelstadt, alles darüber Großstadt.
In den Kommentaren zu den jeweiligen Gesetzen (FSHG und RettG NRW) dürften nähere Definitionen gegeben sein.

Grüße Andreas

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