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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Palletbunker: Feuerwiderstand Wände und Türen | 18 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 782284 | ||
Datum | 31.01.2014 20:15 MSG-Nr: [ 782284 ] | 3863 x gelesen | ||
Nabend! Grundsätzlich ja. Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Ggf. müsste man sich um eine Zustimmung im Einzelfall bemühen oder einen "Sonderbau"(?- Klaus?) errichten. Allerdings dürfte dann der Nachweis einer Verhinderung von Brand- und/oder Rauchübertragung zum Gebäude zu führen sein. Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | ||||
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