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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Palletbunker: Feuerwiderstand Wände und Türen | 18 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 782288 | ||
Datum | 31.01.2014 20:42 MSG-Nr: [ 782288 ] | 3815 x gelesen | ||
ich gehe mal davon aus, wenn es sich um ein genehmigungspflichtiges Objekt handelt die von der unteren Baubehörde im Ermessen der jeweilig gültigen Landes-Bauordnung behandelt wird, allerdings verstehe ich unter Schuppen ,eher sowas wie mein Gartenhaus abgesetzt auf meinem eigenen Grundstück und wenn da was sein sollte bin ich mir sicher das wir wissen was zu tun ist,ich sehe eher die Gefahr drin,wen ein jemand denkt er könne seinen alten Kohlekeller als Palletlagerraum verwenden ,weil er aus Unkenntnis heraus sagt ob früher Kohle oder heute Pallets,Brennstoff ist doch Brennstoff,du bist da eher der Profi als Kamine,wenn ihr nach FeuV die Palletheizung prüft ist da die Lagerstätte mit inbegriffen ? Gruß Klaus Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Klaus S. [31.01.14 20:43] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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