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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Palletbunker: Feuerwiderstand Wände und Türen | 18 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 782289 | ||
| Datum | 31.01.2014 21:04 MSG-Nr: [ 782289 ] | 3688 x gelesen | ||
Dein Gartenhaus ist ein Gebäude ;-) In wie weit es dafür abgespeckte Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, etc. gibt müsst ich auch nochmal kurz die BO beackern, bezgl. der FeuVO gibt es m.E. aber keine Ausnahmen! Also z.B. wenn Festbrennstofffeuerstätte im Geräteschuppen, dann Anschluss an Schornstein (F90, rußbrandbeständig, usw), selbst wenn der materielle Wert des Schornsteins, den der Laube übersteigt ;-) Die Brennstofflagerung interessiert den BBS nur sofern sie im Aufstellraum der FS befindlich ist. Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | ||||
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