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Landesbauordnung
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaPalletbunker: Feuerwiderstand Wände und Türen18 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern782290
Datum31.01.2014 21:18      MSG-Nr: [ 782290 ]3691 x gelesen

Sicher ist das ein Gebäude es geht darum genehmigt oder genehmigungsfrei,so wie dein aufgeführten Geräteschuppen der wie mein Gartenhaus garantiert genehmigungsfrei und kein Schwarzbau ist.da kannst du LBO Rauf und runter lesen, :-) mir geht es darum wenn du eine Palletheizung prüfst die Lagereinrichtung mitprüfen musst und die als Bestandteil der Heizungsanlage gewertet wird.
Gruß Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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