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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 782620 | ||
Datum | 05.02.2014 07:58 MSG-Nr: [ 782620 ] | 11300 x gelesen | ||
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Hallo Sascha Geschrieben von Sascha M. Die Nutzung der Sondersignale selbst hingegen wird wahrscheinlich eher einen risikosenkenende Wirkung haben, da die anderen Verkehrsteilnehmer auf die besondere Situation des roten Autos mit den blauen Lampen aufmerksam gemacht werden. Man könnte jetzt boshafterweise behaupten, dass anscheinend mit Einschalten des Sondersignals automatisch die gefahrene Höchstgeschwindigkeit steigt und anscheinend bei dieser Feuerwehr dann nur noch irgendwelche Rambos unterwegs sind, die ein Fahrzeug nicht unfallfrei von A nach B bewegen können. Ich gehe doch davon aus, dass auch hier verantwortungsbewwusste Menschen am Steuer sitzen. Wie wirds jetzt ausserdem sein, wenn sich im neuen HLF die Jungs während der Fahrt mit Atemschutz ausrüsten. Dann sind die ja auch mal eine ganze Zeit nicht angeschnallt. Bleibt der Maschinist nach Dienstanweisung in der nächsten Parkbucht stehen? Wenn dies als Heilmittel helfen würde, dann dürfte ja im zweifelhaften Umkehrschluss jeder zivile LKW-Fahrer ohne Sicherheitsgurt fahren. Mich würde interessieren, ob in den anderen Fahrzeugen immer jeder angeschnallt ist. Zwéifel ?????? mkg WErner | ||||
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