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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten39 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz782624
Datum05.02.2014 08:36      MSG-Nr: [ 782624 ]11541 x gelesen
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  • Hallo,

    mal wieder einer der schlecht recherchierten Presseberichte. Man will anscheinend immer mehr die Leser für dumm verkaufen.

    Seit 1974 müssen Autohersteller in der Bundesrepublik Deutschland Sicherheitsgurte in ihren Fahrzeugen verbauen. Für Feuerwehrfahrzeuge gilt diese Regelung ab 1992 ebenso. Nur Atemschutzgeräteträger müssen nicht angeschnallt sein.

    1. Seit 1970 (sofern Befestigungspunkte vorhanden, ansonsten seit 1974) müssen PKW auf den Vordersitzen mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, auf den Rücksitzen erst seit Mai 1979 (jeweils Erstzulassungsdatum).
    2. Anschnallpflicht bei vorhandenen Gurten erst seit 1976, auf Rücksitzen erst seit 1984.
    3. Seit 1992 müssen andere Fahrzeuge (keine PKW) mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, bei Reisebussen erst seit 1999, bei Linienbussen besteht keine Ausrüstungspflicht.
    4. Für Feuerwehrfahrzeuge gilt keine andere Regelung.
    5. Mir ist keine Ausnahme bekannt, die speziell Atemschutzgeräteträger ausschließt.

    Auf Anfrage der NW sagte Christoph Schöneborn, dass auch alte Fahrzeuge bis zu ihrer Ausmusterung betrieben werden dürfen, solange sie zugelassen sind. Dennoch seien die fehlenden Gurte "in keiner Weise zeitgemäß, vor allem bei eiligen Einsätzen".

    Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge, nicht nur für Feuerwehrfahrzeuge.

    Sind wir mal ehrlich: Hier geht es nicht um die Sicherheitsgurte, hier geht es lediglich um die Frustreaktion, weil ein versprochenes Fahrzeug noch nicht beschafft wurde. Andere Wehren wären mit solch einem Fuhrpark hoch zufrieden, würden auch gerne noch ein LF16 aus den späten 80ern und ein Kat-S-LF16-TS nehmen und weiter problemlos einsetzen. Ich vermisse auch mal ganz klar in dem Zusammenhang die Aussage, ob denn Gurte nachrüstbar sind. Falls entsprechende Befestigungspunkte da sind, wäre dies ein durchaus vertretbarer Aufwand.

    Alle Feuerwehrfahrzeuge vor Baujahr 1992, die keine Gurte besitzen, nun deswegen sofort stillzulegen, wäre wohl etwas überzogen. In dem Fall sollte man erstmal prüfen, ob eine Nachrüstung möglich ist. Da das ja anscheinend plötzlich so wichtig ist, gibt es hier sicherlich tausende Feuerwehren bundesweit, die ihre Fahrzeuge schon haben nachrüsten lassen. Zumindest bei unveränderten Fahrerhäusern (Truppfahrzeuge), aber auch bei den Vordersitzen der meisten anderen Fahrzeuge sowie Fahrzeugen auf Kleintransporterfahrgestellen, selbst wenn der Mannschaftsraum nicht dem Serienfahrgestell entspricht (z.B. TSF) ist die Nachrüstung problemlos möglich und kostet pro Gurt meist höchstens 100-200,-.

    Gruß,
    Michael

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