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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Alternative Ölspurbeseitigung | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 782627 | ||
Datum | 05.02.2014 08:55 MSG-Nr: [ 782627 ] | 3452 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian B. Das beseitigen einer Ölspur sei nicht Aufgabe der Feuerwehr. Fordert die Polizei sie dennoch an, ist der Einsatz auch der Polizei in Rechnung zu stellen. Zumindest solange kein Verursacher zu ermitteln ist. Wäre mir neu, dass die Feuerwehr eine Rechnung an die Polizei schickt. Und wenn ein Bürger die 112 anstatt der 110 wählt und eine Ölspur meldet, die er nicht verursacht, bekommt er die Rechnung, wenn kein Verursacher ermittelt werden kann? Wohl kaum. In RLP zumindest ist die Regelung eindeutig: - Zuständig für die Erstmaßnahmen ist die Feuerwehr, wenn sie alarmiert wird. Dazu gehört aber nur das absichern. - Zuständig für die Beseitigung ist der Straßenbaulastträger, das sind innerorts die Ortsgemeinden, außerorts die Straßenmeisterei (Landesbetrieb Mobilität). Wie sie das machen, bleibt denen überlassen, fachgerecht müssen sie es schon machen. Wenn kein Verursacher bekannt ist, bleiben die auf den Kosten sitzen, wenn was passiert, weil sie nichts gemacht haben, obwohl die Gefahr bekannt war, sind sie auch verantwortlich. Ich sehe da keinen Fall, wo die Polizei die Rechnung bekommt. Gruß, Michael | ||||
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