News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Alternative Ölspurbeseitigung | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 782638 | ||
Datum | 05.02.2014 10:10 MSG-Nr: [ 782638 ] | 3129 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W.
Ursprünglich zuständig: Der Straßenbaulastträger Im Zuge der Gefahrenabwehr zuständig: Die Polizei Diese bemüht die Feuerwehr nach § 4 VwVfg um Amtshilfe. Die dafür notwendige Erstattung der Auslagen kann sich die hilfeleistende Stelle nach §8 VwVfg wiederholen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Christian B. [05.02.14 10:10] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|