alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaAlternative Ölspurbeseitigung19 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.782638
Datum05.02.2014 10:10      MSG-Nr: [ 782638 ]3129 x gelesen

Geschrieben von Michael W.
Ich sehe da keinen Fall, wo die Polizei die Rechnung bekommt.

Ursprünglich zuständig: Der Straßenbaulastträger
Im Zuge der Gefahrenabwehr zuständig: Die Polizei

Diese bemüht die Feuerwehr nach § 4 VwVfg um Amtshilfe.

Die dafür notwendige Erstattung der Auslagen kann sich die hilfeleistende Stelle nach §8 VwVfg wiederholen.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

Geändert von Christian B. [05.02.14 10:10] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.092


Alternative Ölspurbeseitigung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt