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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaAlternative Ölspurbeseitigung19 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen782662
Datum05.02.2014 11:38      MSG-Nr: [ 782662 ]2898 x gelesen

Geschrieben von Christian B.Im Zuge der Gefahrenabwehr zuständig: Die Polizei

Der Straßenbaulastträger bleibt immer zuständig und damit auch für die Kosten bei unbekanntem Verursacher.
Die Polizei handelt nur im Auftrag des Baulastträger und gibt die Rechnung weiter.
Bei uns wird da immer von "Ersatzvornahme" gesprochen....laut Wiki passt das aber nicht ganz.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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