News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Alternative Ölspurbeseitigung | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 782664 | ||
Datum | 05.02.2014 11:47 MSG-Nr: [ 782664 ] | 2906 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Dort wurde auch eine Firma hinzugezogen. Ich schreib es Dir noch mal raus: VG Braunschweig a) Zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehört nämlich nach § 1 Abs. 1 NBrandSchG die Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Dabei (Unglückfall) handelt es sich um eine Situation, die plötzlich eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bewirkt oder zu bewirken droht. Hierzu werden zu Recht auch Ölspuren größeren Umfangs auf öffentlichen Straßen gezählt; denn solche Spuren treten plötzlich auf und stellen insbesondere für Zweiradfahrer wegen des damit verbundenen Rutsch- und Sturzrisikos eine erhebliche Gefahr dar. Deine Anmerkung war zwei Posts vorher: "falscher Ansprechpartner". Das VG Braunschweig verneint dieses, sondern sieht es als Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Was die entsprechende Feuerwehr nun hier gemacht hat, ist ja erst einmal zweitrangig. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|