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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Alternative Ölspurbeseitigung | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 782682 | ||
Datum | 05.02.2014 13:41 MSG-Nr: [ 782682 ] | 2675 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Gibt's in NDS nicht in der Zwischenzeit aktuellere Aussagen bzw. Schriftstücke zu? Habe das Thema mal ein wenig intensiver bearbeitet, bin aber erst einmal auf keine weitere Quelle in der Form gestoßen. Zwar viele aus NRW, aber nicht Nds. Liegt vielleicht auch daran, dass in vielen Fällen eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Gerade beim Streit mit Versicherungen. Sprich: Kommune reduziert Kostenbescheid. Geschrieben von Peter L. Es gibt ja nun beinah schon ewig den Stand der Technik zur effektiven Ölspurbeseitigung. Ja, aber: Wenn es Pflichtaufgabe der Feuerwehr zu sein scheint, und die kann es mit eigenen Mitteln nicht. Holt also einen Dienstleister. Rechnungsstellung dann erst einmal an die jeweilige Kommune. Wenn Verursacher, dann der. Oder wenn im Rahmen der Amtshilfe §8 VwVfG an die ersuchende Stelle. Oder man versucht es beim Straßenbaulastträger mit dem Ergebnis vom VG Braunschweig. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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