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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaAlternative Ölspurbeseitigung19 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg782683
Datum05.02.2014 13:42      MSG-Nr: [ 782683 ]2642 x gelesen

Geschrieben von Christian B.Dann nenne mir doch bitte eine für Niedersachsen übertragbare, höherrichterliche Entscheidung.

Wenn die betroffenen Kommunen das nicht weiter eskalieren sind sie doch selbst schuld. Man gibt sich ja auch nicht mi dem Urteil des AG zufrieden.


Geschrieben von Christian B.Aha, Rechtslage unklar, aber angegebenes Urteil ist auch doof, mit dem Hinweis das man es nicht ernst nehmen muss.

Die Rechtslage ist eigentlich klar. Nur irgend wie meinen die Richter immer noch, diese nicht nur 1:1 anwenden, sondern auch fortentwickeln zu müssen. Und in den 50 Jahren davor kam offensichtlich niemand auf die Idee, eine Ölspur als Ungücksfall zu sehen. Sondern erst den Unfall, der sich auf der Ölspur ereignet. Davor ist es schlicht eine Straßenverunreinigung, zu deren Beseitigung in der Reihenfolge

1. der Verursacher
2. der Straßenbaulastträger
3. im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr die Polizei

zuständig ist.

Mit der Begründung die das VG zur Ölspur gewählt hat kann man genausogut beim nächsten Blitzeis die Feuerwehr zum Streuen von Salz alarmieren, denn auch bei Eis gilt dann analog:
"Hierzu wird zu Recht auch Glatteisbildung bei Eisregen auf öffentlichen Straßen gezählt; denn eine solche Glatteisbildungen tritt i.d.R. plötzlich auf und stellen insbesondere für Kraftfahrzeuge und Fußgänger wegen des damit verbundenen Rutsch- und Sturzrisikos eine erhebliche Gefahr dar".

Und bei dem Beispiel würde jeder sagen "der Richter spinnt". Ich sage das eben schon bei der Ölspur.

Und damit auch der letzte im Staatsdienst gestrandete Prädikatsexamensjurist begreift, was mit Unglücksfall nicht mehr gemeint ist, muss man das offensichtlich klar und deutlich ins Gesetz schreiben, um ihnen das Nachdenken zu ersparen. Kommt ja sonst nicht immer was sinnvolles dabei raus - q.e.d.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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