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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAusbildung FF/BF/BwF17 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW783034
Datum10.02.2014 19:49      MSG-Nr: [ 783034 ]10837 x gelesen

Geschrieben von Stefan H.
Das würde ich recht entspannt sehen, da im HA-Bereich i.d.R. schließlich keine Gruppen von einem Gruppenführer geführt werden. Taktisch ist die Führungsausbildung eh die Gleiche.

Das kannst Du auch entspannt sehen. Sofern der RS nachgeholt wird, erkennen die Bezirksregierungen (statt IdF) die Ausbildung als gleichwertig an. Inklusive B III.

Gruß
Peter

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