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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrverein e.V. ohne Einsatzabteilung32 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783366
Datum15.02.2014 18:58      MSG-Nr: [ 783366 ]8178 x gelesen

Geschrieben von Reinhold B. Der Verein hat den Zweck,
a) das Feuerwehrwesen des Fürther Ortsteils E. , nach dem geltenden Landesgesetz und den dazu ergangen Verordnungen und Richtlinien zu fördern.
Diese Formulierung ist nach meiner Ansicht nicht nur mit einer "eigenen" Einsatzabteilung zu erfüllen, die kann man doch ohne Probleme so lassen. Die Einsatzabteilung, die bei euch jetzt den Grundschutz stellt, sollte man halt entsprechend einbinden. Und selbst wenn man das nicht will (was allerdings ziemlich bescheuert wäre, meiner Meinung nach), kann man den bestehenden Vereinszweck auch ohne Einsatzabteilung erfüllen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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